Neuigkeitenzu Strecke und Fahrplan
Seit einigen Tagen ist der ab 24. April 2010 geltende Sommerfahrplan als PDF-Dateien auf den WWW-Seiten der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) veröffentlicht. Aufgrund von einigen wenigen Fehlern wurden die Dateien am 01.02. 2010 aktualisiert. Im Vergleich zum Sommerfahrplan 2009 wurde der Fahrplan für die Selketalbahn völlig umgestellt. Erfreulicherweise sollen häufiger Dampfzüge fahren. So beginnt der tägliche Dampfzugumlauf schon am Morgen und nicht erst am Vormittag. Der zweite Umlauf wird nicht nur an zwei sondern an drei Tagen – Donnerstag bis Samstag – statt als Dieseltriebwagen als Dampfzug fahren. Seit 19961 fahren die Züge der Einsatzstelle Gernrode wieder durch bis Eisfelder Talmühle. Damit müssen Reisende zwischen Selketalbahn und Brocken nur noch einmal umsteigen. Donnerstag bis Samstag verkehren planmäßig wieder Dampfzüge – zwei Zugpaare – auf der Strecke Stiege – Eisfelder Talmühle. Im Prinzip wäre in Eisfelder Talmühle mit den Zügen 8952 (ab 11:08 Uhr) und 8920 (ab 11:07 Uhr) eine Parallelausfahrt von zwei Dampfzügen möglich.
Auf der Harzquerbahn zwischen Nordhausen und Eisfelder Talmühle ergeben sich durch die Fahrplanänderungen für die Selketalbahn zwangsläufig ein paar Änderungen bei den Triebwagenumläufen. Zwischen Eisfelder Talmühle und Wernigerode (Harzquerbahn) sowie zwischen Drei Annen Hohne und Brocken (Brockenbahn) ändert sich im Sommerfahrplan 2010 gegenüber 2009 nichts. Die wenigen um eine Minute geänderten Zeiten sind vermutlich auf die unterschiedliche Rundung des Fahrplanbearbeitungsprogramms zurückzuführen.
Der Begriff „(Zug-)Kreuzung“ ist in dem Zusammenhang sachlich falsch. Da das Gleis 2 des Bahnhofs Sternhaus Ramberg mit Gleissperren für den Flankenschutz ausgestattet ist, gilt es betrieblich als Nebengleis. Gemäß Fahrdienstvorschrift dürfen auf Nebengleisen keine Zugfahrten sondern nur Rangierfahrten stattfinden. Während der Begegnung steht also auf Gleis 2 kein Zug sondern eine Rangierabteilung. Kreuzungen als auch Überholungen finden aber zwischen mindestens zwei Zügen statt. Diese begriffliche Spitzfindigkeit ist in der Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) sowie in der Sammlung betrieblicher Vorschriften der HSB (SbV) § 20, Abs. 2 festgehalten.
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